Für den "gewöhnlichen" Hausbesitzer mit Garten gilt:
Im Freien darf überhaupt nichts verbrannt werden - außer:
kleine Mengen pflanzlicher Abfälle, wenn Schädlingsbefall vorliegt, jedoch nie an einem Sonn- oder Feiertag!
Für den "gewöhnlichen" Hausbesitzer mit Garten gilt:
Im Freien darf überhaupt nichts verbrannt werden - außer:
kleine Mengen pflanzlicher Abfälle, wenn Schädlingsbefall vorliegt, jedoch nie an einem Sonn- oder Feiertag!
Veranschaulicht durch eine Grafik des Alarmierungsablaufes und drei erklärenden Alarmierungsvarianten.
Liefert eine kurze und pregnante Erläuterung über die Funktion der Rauchmelder. Es ist keine Liternei, doch die zwei folgenden Punkte geben in ihrer kürze alle notwendigen und wichtigen Informationen preis.
Gibt eine kurze Auskunft darüber, was getan werden kann, wenn kleinere Arbeiten getan werden müssen, welche für die Privatperson zu gefährlich und den Einsatz von Fachkräften fordern, andererseits eine Alarmierung durch die BAZ nicht von Nöten ist.