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Verbrennen im Freien

Für den "gewöhnlichen" Hausbesitzer mit Garten gilt:
Im Freien darf überhaupt nichts verbrannt werden - außer:
kleine Mengen pflanzlicher Abfälle, wenn Schädlingsbefall vorliegt, jedoch nie an einem Sonn- oder Feiertag!

 

SICHERHEITSBESTIMMUNGEN

Sollte jedoch tatsächlich etwas verbrannt oder abgeflammt werden, dann sind auf Grund einer Verordnung der NÖ Landesregierung folgende Sicherheitsmaßnahmen unbedingt einzuhalten:


• niemals bei Wind
• niemals ohne Aufsicht
• die Aufsichtsperson darf das Grundstück erst dann verlassen, wenn das Feuer und die Glutreste erloschen sind!!
• niemals bei Nacht
• Löschgeräte müssen bereit gehalten werden

Beim Verbrennen auf Feldern sind folgende Sicherheitsabstände einzuhalten:

• Gegenüber Baulichkeiten und Wäldern sowie reifem Getreide mindestens 30 m
• Gegenüber Windschutzstreifen, Wein- und Obstgärten mindestens 15 m


Bitte bedenken Sie, dass die Beachtung all dieser Bestimmungen nicht nur der Sicherheit dient sondern vor allem auch der Umwelt und den Mitmenschen zu gute kommt. Ganz abgesehen davon, ist die Nichteinhaltung dieser Vorschriften strafbar - was spätestens dann zum Tragen kommt, wenn dadurch ein Feuerwehreinsatz verursacht wird.

 

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