Seit März 2026 werden unsere Einsätze im Zuge der Alarmierungstexte, sofern die entsprechenden Kriterien zutreffen, als vegetarisch gekennzeichnet. Aber wie kam es dazu? Ein kurzer Überblick:
Im Jahr 2011 wurde seitens der EU die Verordnung betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel beschlossen (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011). Im Jahr 2023 wollte u.a. Frankreich ein Verbot von Begriffen wie „vegane Wurst“. Dagegen kam es zu einer Vorlage zur Vorabentscheidung an den EuGH. 2024 erging seitens des EuGH das Urteil, dass solche Bezeichnungen zulässig sind,
so lange keine speziell geschützte „rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung“ existiert (EuGH-Urteil vom 04.10.2024, C 438/23). Nun wurde im Oktober 2025 ein Parlamentsbeschluss gefasst, demzufolge Begriffe wie „Burger“, „Wurst“, „Schnitzel“ etc. nur noch für tierische Produkte verwendet werden sollen sowie eine weitergehende Kennzeichnungspflicht vegetarischer und veganer Produkte sowie Verarbeitungsprozesse.
Und da Feuerwehreinsätze aufgrund dieses Parlamentsbeschlusses ebenfalls als Verarbeitungsprozesse gelten, wurden nun die Meldebilder der Alarmierungen entsprechend angepasst, sodass gleich ersichtlich ist, handelt es sich um einen vegetarischen Einsatz oder sind aufgrund des Unglückes auch Menschen, Tiere oder tierische Produkte betroffen.
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