Rettungsgasse - ab 01.01.2012 PFLICHT!

Rettungsgasse_02

Schnellere Zufahrt der Einsatzkräfte erhöht Überlebenschancen

(Wien, 28.10.2011) Rettungs- und Einsatzkräfte sind um bis zu vier Minuten schneller vor Ort, dieÜberlebenschancen von Unfallopfern steigen um bis zu 40 Prozent. Die Rettungsgasse rettet Leben! Und ist ab 1. Jänner 2012 bei Staubildung in Österreich Pflicht.

 

 


Kommt es auf Autobahnen oder Schnellstraßen bzw. Autostraßen zu stockendem Verkehr oder Stau, sind alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Auf zweispurigen Fahrbahnen gilt:
Alle Fahrzeuge auf der linken Spur ordnen sich parallel zur Straße am linken Fahrbahnrand ein. Alle anderen weichen so weit wie möglich an den rechten Rand aus – auch auf den Pannenstreifen. Dadurch entsteht in der Mitte die Rettungsgasse, die ausschließlich von Einsatzfahrzeugen (wie Rettung, Feuerwehr und sonstigen Einsatzkräften) benützt werden darf.

Dasselbe System gilt auf drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen: Alle Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur fahren soweit wie möglich nach links. Alle anderen Spuren fahren soweit wie möglich nach rechts. Idealerweise bilden Personenkraftwagen, Motorräder, Lastkraftwagen oder Busse Kolonnen, stehen parallel (und nicht schräg) zur Fahrtrichtung und halten ausreichend Sicherheitsabstand, auch zum vorderen Fahrzeug.

Achtung: Die Bildung einer Rettungsgasse ist nicht nur dann verpflichtend, wenn ein Unfall als Ursache der Verzögerung auftritt. Die freie Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen muss grundsätzlich auch zu anderen Einsatzorten gewährleistet sein.

Die so entstehende Zeitersparnis für Einsatzkräfte kann im Ernstfall über Leben und Tod entscheiden. Aus diesem Grund wird die Behinderung von Einsatzfahrzeugen sowie die widerrechtliche Benützung der Rettungsgasse mit Geldstrafe von bis zu Euro 2.180 geahndet.

In vielen unserer Nachbarländer ist die Rettungsgasse bereits ein Erfolgsmodell. Ab 1. Jänner wird sieauch in Österreich Pflicht, Rettungseinsätze beschleunigen und schnellere Hilfe ermöglichen.

Helfen Sie mit, Leben zu retten – bei Staubildung Rettungsgasse!

 

 Rettungsgasse_01


Die Rettungsgasse rettet Leben

Schnell gebildet und rasch erklärt


Was ist die Rettungsgasse?

Die Rettungsgasse ist eine freibleibende Fahrgasse zwischen den
einzelnen Fahrstreifen einer Autobahn oder einer Schnellstraße bzw.
Autostraße, die bei Staubildung vorausschauend gebildet werden muss.


Was bringt die Rettungsgasse?

Polizei, Feuerwehr, Rettung sowie Straßen-und Pannendienst dürfen
die Rettungsgasse benützen. Sie sind damit um bis zu vier Minuten
schneller und sicherer am Unfallort als bisher über den Pannenstreifen.
Das erhöht die Überlebenschance der Unfallopfer um bis zu 40 Prozent.


Was Sie tun müssen!

Alle Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur müssen sich möglichst weit
links zur Fahrbahn einordnen. Verkehrsteilnehmer auf der rechten Spur
müssen so weit nach rechts wie notwendig. Dabei soll der
Pannenstreifen befahren werden. Bei mehrspurigen Fahrbahnen gilt:
Fahrzeuge auf der linken Spur nach links, alle anderen nach rechts.


Wann gilt die Rettungsgasse?

Ab 1. Jänner 2012 müssen alle Verkehrsteilnehmer wie Pkws,
Motorräder, Lkws oder Busse vorausschauend die Rettungsgasse bei
Staubildung oder stockendem Verkehr bilden.


Wo gilt die Rettungsgasse?

Auf allen Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen in
Österreich egal ob zwei-, drei-, oder vierspurig: im Wesentlichen dort, wo
eine Vignette benötigt wird. Damit gilt in Österreich das gleiche Prinzip
wie in Deutschland, Tschechien, Schweiz und Slowenien


Was Sie noch wissen sollten!

Die Behinderung von Einsatzfahrzeugen sowie das widerrechtliches
Befahren der Rettungsgasse sind verboten: Strafe bis zu 2.180 Euro!

.


Die Vorteile der Rettungsgasse auf einen Blick:

•  Rascheres Vorankommen und Eintreffen der Einsatzfahrzeuge am Unfallort

•  Schnellere Versorgung von Verletzten

•  Zeitgewinn von bis zu vier Minuten

•  1 Min = 10 Prozent mehr Überlebenschance, das heißt, die Rettungsgasse steigert die Überlebenschancen um bis zu 40 Prozent

•  Breitere Zufahrtsmöglichkeiten für Einsatz-Bergefahrzeuge

•  Klare und eindeutige Verhaltensregeln für alle Verkehrsteilnehmer

•  Keine Behinderung der Zufahrt durch defekte Fahrzeuge oder auf dem Pannenstreifen missbräuchliche geparkte Fahrzeuge

•  Einheitliches Prinzip wie in den Nachbarländern Deutschland, Tschechien, Slowenien und der Schweiz

Für weitere Informationen:  http://www.rettungsgasse.com/